
E414 | Gummi Arabicum
Die Risiken
In sehr seltenen Fällen kann Gummi Arabicum allergische Reaktionen wie Schnupfen, Asthma und Hautekzeme hervorrufen. In einem Fall wurde ein lebensbedrohlicher allergischer Schock durch Gummi Arabicum bei gleichzeitiger Anwendung von Betablockern in Augentropfen beschrieben.
Trifft es mich?
E 414 ist für alle Lebensmittel erlaubt und darf in jeder beliebigen Menge zugesetzt werden. Es sorgt für eine schöne Schaumbildung beim Eingießen mancher Getränke.
In einigen bunten, aromatisierten Getränken stabilisiert es den gleichmäßigen Zusammenhalt der vielen verschiedenen künstlichen Inhaltstoffe.
Gummi Arabicum verhindert das Auskristallisieren von Wasser und Zucker in Eiscreme sowie das Entmischen von Fett-Wasser-Emulsionen in Dressings, Soßen etc. Kuchen- und Brotteige können dank dieses Zusatzstoffes mehr Wasser binden und werden langsamer hart und trocken.
Gummi Arabicum darf auch in Öko-Nahrungsprodukten benutzt werden.
Was ist es überhaupt?
E 414 ist das getrocknete, wasserlösliche Harz afrikanischer Akazienarten. Die meisten Akazienplantagen befinden sich im Sudan, pro Baum und Jahr werden etwa ein bis zwei Kilogramm geerntet. Es handelt sich um eine komplexe Zuckerverbindung, die im menschlichen Darm nicht aufgespalten werden kann.
Afrikanische Weißnasen-Husarenaffen (Erythrocebus patas pyrrhonotus) verzehren hin und wieder das Akaziengummi und versorgen sich so mit einigen wichtigen Spurenelementen.
In der Lebensmittelindustrie dient es vor allem als Emulgator und Verdickungsmittel.
Hinweis
Zusatzstoffe dienen nicht den Konsumenten, sondern den Herstellern industrieller Nahrung. Sie sollen in erster Linie die Haltbarkeitsdauer verlängern und die Kosten senken. Der menschliche Organismus braucht solche Chemikalien nicht. Einen gesundheitlichen Nutzen für die Verbraucher haben sie ebenfalls nicht. Viele der Zusätze können sogar die Gesundheit gefährden.
Die zugelassenen Zusatzstoffe gelten gleichwohl als unbedenklich – jedoch nur bis zu einer bestimmten Menge. Eine absolute Unbedenklichkeitsgarantie geben die Behörden nicht, da sie weder über die eingesetzten Mengen in den einzelnen Lebensmittel noch über die gesamten Verzehrsmengen Bescheid wissen.
Jeder muss also selbst wissen, was er sich zumutet.
DR. WATSON hilft dabei.
DR. WATSONs Urteile sind fachlich fundiert und verständlich formuliert.
Für die DR. WATSON Zusatzstoff Datenbank hat das DR. WATSON Team tausende von wissenschaftlichen Studien ausgewertet, beurteilt und die Ergebnisse von überprüfen lassen.