Chemie im Essen kann Ihre Gesundheit gefährden
 
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DR. WATSON Kolumne:
Völlig unzureichende Lobbyaktivitäten rumänischer Ross-Täuscher:
Verbraucher verschaukeln – aber richtig!
Von Hans-Ulrich Grimm
Schwere Lobbyversäumnisse haben zu dem europaweiten Skandal um Pferdefleischpartikel in Fertignahrungsmitteln geführt. Während es in Europa üblicherweise völlig legal ist, die Verbraucher zu verschaukeln, wenn man für die passenden Gesetze sorgt, wurden jetzt die unerfahrenen Ross-Täuscher aus Rumänien zum Opfer ihrer eigenen Nachlässigkeit. Die Profis aus der Brüsseler Einflüsterungskulisse haben demgegenüber ganz andere Möglichkeiten - ohne in die Illegalität gedrängt zu werden.
So geht das, Rumänen: Schwarzwälder Schinken, der den Schwarzwald nur von der Durchreise kennt, und dafür wirbt die reetgedeckte Kate! Pfiffig und völlig legal. Schinken-Meister Abraham ist ja auch Chef-Lobbyist der deutschen Nahrungsindustrie.

So geht das, Rumänen: Schwarzwälder Schinken, der den Schwarzwald nur von der Durchreise kennt, und dafür wirbt die reetgedeckte Kate! Pfiffig und völlig legal. Schinken-Meister Abraham ist ja auch Chef-Lobbyist der deutschen Nahrungsindustrie.
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Mustergültig zeigt das der Ober-Lobbyist der deutschen Food-Industrie, Jürgen Abraham, Schinkenfabrikant. Sein Schwarzwälder Schinken kennt den Schwarzwald nur von der Durchreise, er könnte „auch aus Timbuktu kommen“, wie die Verbraucherschützer von Foodwatch sagen - und das völlig legal!

Auf der Homepage wirbt dann Abraham, der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, auch noch mit einer reetgedeckten Kate, die ganz offenkundig irgendwo steht, nur nicht im Schwarzwald. Das kann dann auch gleich jeder sehen, woher der Wind weht!

So geht das, Rumänen! Und alles ganz legal!

Oder der alte Hipp, der mit seinem guten Namen um die Mütter und ihre Babies wirbt. Jahrelang hat er einen „Früchtetee“ verkauft, für Babies ab dem 6. Monat, bei dem die „Früchte“ wie Erd-, Him- oder Brombeeren zwar groß abgebildet waren, in Wahrheit aber vertreten wurden durch „Aroma“.

Das trifft nicht nur die Kleinsten: Mit diesen industriellen Geschmackschemikalien werden die Verbraucher flächendeckend an der Nase herumgeführt. Hühnersuppe, sogenanntes Fruchtjoghurt, alles mit dem Geschmack aus dem Labor, und alles erlaubt, obwohl Verbrauchertäuschung natürlich streng verboten ist.

Rumänen! Warum hab Ihr denn nicht für die passenden Gesetze gesorgt? Für Euer Pferdefleisch in der Lasagne?

Bei uns in Europa kann man die Verbraucher so schön verschaukeln, völlig legal! Im ganz großen Stil! Da muss man nicht hintenrum mit zwielichtigen holländischen Geschäftemachern kollaborieren!

Mit ein bisschen Phantasie und den passenden Gesetzen sind da ganz andere Geschäfte möglich. Mit ganz anderen Partnern. Die Firma Ocean Spray zum Beispiel beliefert zum Beispiel Firmen wie Nestlé und Dr. Oetker.

Und Ocean Spray macht ganz phantastische Sachen, etwa die „Fruchtstückchen mit natürlichem Fruchtaroma“. Auf dem Prospekt wirbt sie mit prallen Früchten: Erdbeere, Himbeere, Heidelbeere, Kirsche. Und dann steht da: „Unsere Fruchtstückchen mit natürlichem Fruchtaroma sind die Sensation unter den Trockenfrüchten. Sie haben die Farbe der Früchte, das Aussehen der Früchte, und sie schmecken wie die richtigen Früchte. Aber sie sind viel belastbarer als die richtigen Früchte“.

Denn es sind gar nicht die richtigen Früchte, jedenfalls nicht die dargestellten, sondern es sind in Wahrheit stabile Cranberries, die werden ein bisschen umgespritzt, neu aromatisiert, und fertig! Sie stellen dann Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Kirschen dar. Feine Früchtchen, völlig fiktiv. Ganz legale Schauspielerei!

Und wenn sich die Verbraucher aufregen, dass das Erdbeeraroma zum Beispiel aus Sägespänen gemacht wird, dann werden natürlich die Gesetze verschärft in der Europäischen Union. Da gibt es dann eine neue Verordnung, die heißt in diesem Fall Verordnung (EG) Nummer 1334/2008, und nach ihr muss ein „natürliches Aroma“ fortan auch aus Lebensmitteln gewonnen werden.

Und was ist jetzt mit den Sägespänen?

Die Sägespäne, aufgepasst, Rumänen, die sind jetzt nicht verboten, sondern - sie werden zu Lebensmitteln ernannt! Ganz offiziell, in dieser Verordnung Nummer 1334/2008: Denn „Stoffe“, die „bisher für die Herstellung für die Herstellung von Aromen verwendet worden sind, gelten für die Zwecke dieser Verordnung als Lebensmittel“. Auch wenn bislang, wie die Verordnung freimütig einräumt, „beispielsweise Rosenholz und Erdbeerblätter nicht als solche verwendet wurden.“

Kapiert, Rumänen? Und alles geht ganz stillschweigend über die Bühne, ohne Skandalgeschrei! So geht das bei uns in Europa! Und jetzt schnell anrufen, bei Schinken-Meister Abraham und seinen Freunden.

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