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DR. WATSON Facts:
Industrie stoppt Verbotsversuch der Behörden / Verkauf geht weiter
Vorsicht Kindermilch!
Es schmeckt grässlich, ein bisschen dünn, ein bisschen süß, chemisch-nussig. Und besonders gesund ist es auch nicht: Eigentlich gehört das Zeug verboten. Das finden jedenfalls die zuständigen staatlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben auch schon versucht, es vom Markt zu nehmen. Es ist ihnen leider nicht gelungen. Das war im Jahr 2012. Jetzt haben wir 2014, und die „Kindermilch“ von verschiedenen Herstellern wird weiter verkauft.
Ungeeignet für Kinder – finden die zuständigen Behörden. Doch die Hersteller lassen sich ihre Geschäfte nicht stören. Sie fühlen sich im Recht.

Ungeeignet für Kinder – finden die zuständigen Behörden. Doch die Hersteller lassen sich ihre Geschäfte nicht stören. Sie fühlen sich im Recht.
© Joachim E. Röttgers
Optisch erinnert es, hell beige, an abgetönte weiße Wandfarbe. Der Geschmack kommt von chemischem Aroma. Arme Kinder, die so etwas trinken müssen. Das finden auch die zuständigen Beamten im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Die „Kindermilch“ sei eben gerade nicht gesund für die Kleinen. Zu viele zugesetzte Vitamine, zu wenig der wichtigen Nährstoffe: Das sind die Tatbestände, die die Behörde zu ihrem versuchten Verkaufsstopp veranlassten. Doch die Hersteller haben das erst mal verhindert. Die Rechtslage erlaubt das so.

Brieflich hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz die Hersteller Danone-Milupa und Nestle-Alete aufgefordert, ihre Kleinkindmilchgetränke vom Markt zu nehmen oder anders zu bewerben. Das war im Juni 2012. Insgesamt geht es um 16 Kindermilchprodukte, die nach Ansicht des Amtes nicht verkauft werden dürften.

Eines der inkriminierten Produkte ist Milumil Meine Kindermilch 2+, von Milupa, der Kindermilchtochter des französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone. Das andere ist die Beba Kleinkind-Milch 2+ des Lebensmittelmultis Nestlé.

Doch obwohl die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland „das Inverkehrbringen“, wie das förmlich heißt, „vorläufig untersagt“ hat, werden die inkriminierten Produkte weiter verkauft. Sogar noch im zweiten Jahr nach dem Verbot.

Denn die Konzerne sind der Überzeugung, ihre Geschäftsidee sei wirklich das Allerbeste für die Kinder. Und so werben sie weiter für ihre sogenannte Kinder-„Milch“. Zum Beispiel Milupa:

„In ihrer Zusammensetzung an die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern angepasst, enthält Milupa milumil Kindermilch viele wichtige Nährstoffe in altersgerechter Menge um Ihr Kind weiterhin bestmöglich in seiner natürlichen Entwicklung zu unterstützen“, so Milupa („Von Herzen das Beste“).

Die Behörden sind da anderer Auffassung. Sie finden, dass die Produkte überhaupt „nicht an die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern angepasst sind und sich damit nicht zur besonderen Ernährung dieser Personengruppe eignen.“ Aber der behördliche Verbotsversuch wurde erst einmal ausgebremst, dank juristischer Aktivitäten der betroffenen Konzerne. Für sie zählt jeder Monat, in dem die umstrittenen Produkte im Drogeriemarkt noch im Regal stehen. Auch wenn das für die Kinder nicht so gut ist.

Konzerne contra Kinder: Ein Lehrstück über den Schutz von Gesundheit und Geschäftsinteressen und die Frage, was wichtiger ist.

Der Vorgang zeigt auch, dass die Gesetze nicht auf der Höhe der Zeit sind. Die Regelungen zielen in erster Linie auf akute Gesundheitsgefahren: Durchfall zum Beispiel gilt da als ganz schlimm und wäre ein Grund, die Produkte aus dem Regal zu ziehen. Oder auf abstrakte Grenzwerte, für Dioxin zum Beispiel.

Doch wenn es um die neuen, großen Bedrohungen für die Menschheit geht, um Übergewicht, Zuckerkrankheit, Herzleiden, Krebs, greifen die Gesetze nicht. Doch für diese chronischen Krankheiten werden die Grundlagen im Kindesalter gelegt. Durch die Ernährung, durch zuckrige, aromatisierte, übervitaminisierte Kunstprodukte wie die sogenannten Kinder-„Milch“-Getränke.

Eigentlich ist es schon ein Wunder, dass so etwas überhaupt als „Milch“ bezeichnet werden darf. Die Zutatenliste jedenfalls liest sich wie das Inhaltsverzeichnis beim Chemiebaukasten. Zum Beispiel bei der Milupino Kindermilch:

„Wasser, Magermilch, Maltodextrin, pflanzliches Öle, Lactose (aus Milch), demineralisiertes Molkepulver, Aroma, Emulgator, (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren), Calciumorthophosphat, Vitamin C, Calciumcitrat, Säureregulator (Citronensäure), Magnesiumorthophosphat, Natriumcitrat, Kaliumcitrat, Calciumhydroxid, Kaliumchlorid, Eisen-II-lactat, Taurin, Cholinchlorid, Kaliumhydroxid, Vitamin E, Zinksulfat, Vitamin A, Vitamin D, Niacin, Natriumselenit, Pantothensäure, Kupfergluconat, Biotin, Folsäure, Kaliumjodid, Vitamin B1, Vitamin K, Vitamin B2, Vitamin B6, Mangan-II-sulfat“

Braucht das Kind so etwas? Nein, erklärt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), schon im Jahr 2011: »Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind diese besonderen Kleinkindermilchgetränke nicht notwendig«, sagte BfR-Präsident Andreas Hensel. Sie seien womöglich sogar schädlich, weil sie mehr Eisen und Zink enthielten als normale Kuhmilch und sogar mehr Fett als die – meist fettreduzierte – Kuhmilch, die die Kinder kriegen. Sie seien eigentlich sogar gesetzwidrig, so das Risiko-Institut in seiner Stellungnahme. „Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Kleinkindermilchprodukte nicht an die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren angepasst sind. Sie erfüllen damit nicht die Anforderungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung).“

Besonders bemängelt das Institut die unausgewogenen Nährstoffgehalte, vom einen zu viel, von anderen zu wenig: „Da zahlreiche Kindermilchprodukte mit nahezu allen Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind, tragen sie zu einer unkontrollierten Erhöhung der Nährstoffzufuhren bei Kleinkindern bei. Andererseits enthalten sie vergleichsweise geringere Mengen der für Kuhmilch charakteristischen Mikronährstoffe, wie zum Beispiel Calcium und Vitamin B2.“

Im Jahr 2012 dann schritt das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein. Und beanstandete die Kinder-„Milch“ Produkte.

An zwei Firmen, den zum Danone-Konzern gehörenden Kindernahrungshersteller Milupa und an Nestlés Tochter Alete, verschickte die Behörde Verbotsverfügungen. Die Produkte allerdings blieben in den Regalen.

Fristverlängerung, Klage, Einspruch - die Advokaten der Kinder-„Milch“-Konzerne scheuen weder Kosten noch Mühen, um den Verkauf der fragwürdigen Produkte weiter laufen zu lassen. Das kann natürlich dauern, so das BVL auf Anfrage von DR. WATSON:

„Infolgedessen dauert das Klageverfahren noch immer an. Erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens bzw. des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens, das sich über mehrere Instanzen strecken kann, wird eine Auswirkung auf den Markt, d.h. eine Entfernung des jeweiligen Produktes, festzustellen sein.“

Die Hersteller erwecken indessen nicht den Eindruck, als ob sie die Produkte vom Markt nehmen möchten. Nestlé erklärte gegenüber DR. WATSON, „dass das BVL nicht die Kleinkind-Milch 2+ als Produkt, sondern ausschließlich seine Kennzeichnung als diätisches Lebensmittel kritisiert hat.“

Und auch Milupa stellte auf Anfrage von DR. WATSON fest: „Das BVL hat nicht das Produkt als solches kritisiert, sondern seine Einordnung als diätetisches Lebensmittel für Kleinkinder.“

Klar: Es ist nicht verboten, Chemiebrühe zu verkaufen, schließlich sind die ganzen Ingredienzen zugelassen. Es ist nur verboten, die Chemiebrühe als gesundes Kinderlebensmittel zu verkaufen. Finden die Behörden.

Jetzt hat sich die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa des Themas angenommen. Die Nahrungswächter vom BVL in Berlin wollen das Ergebnis erst einmal abwarten.

Die Produkte werden weiter verkauft. Die Werbung geht weiter. Im Drogeriemarkt: Kein Hinweis auf das anhängige Verfahren.
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