Weltweit werden immer mehr Lebensmittel mit radioaktiven Strahlen behandelt. Damit sollen die in der globalisierten Nahrungsmittel-produktion üblichen weiten Transporte erleichtert und die Haltbarkeit der Produkte erhöht werden. Auch Krankheitserreger, die in der Massenproduktion von Lebensmitteln zu einem unabsehbaren Risiko für große Bevölkerungskreise werden kann, sollen damit eingedämmt werden. Bei der Bestrahlung werden durch kurzwellige Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlen die verderbnisauslösenden und krankheitserregenden Mikroorganismen abgetötet. Auch das Austreiben von Kartoffeln und Zwiebeln lässt sich durch eine solche Behandlung verhindern. Weil sich die Lebensmittel dabei nur wenig erwärmen, können auch hitzeempfindliche oder tiefgefrorene Produkte mittels Bestrahlung haltbar gemacht werden. Die Qualität und Beschaffenheit der Lebensmittel wird dabei kaum verändert. Allerdings können Vitaminverluste eintreten, so dass auch frisches Obst und Gemüse sich dann der Dosenqualität annähert. Zudem kann der Verbraucher getäuscht werden, da er Frische und Beschaffenheit nicht mehr am Äußeren erkennen kann. Die möglichen Auswirkungen von bestrahlten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sind umstritten.
Die Weltgesundheitsorganisation sieht die Bestrahlung vornehmlich als Möglichkeit, das Nahrungsmittelangebot in den Entwicklungsländern zu verbessern, wo oft Knappheit entsteht, weil die Vorräte verderben. In Europa hingegen herrscht ein Lebensmittelüberangebot, weswegen die Bestrahlung eigentlich aus Verbrauchersicht unnötig ist. Trotzdem wurden 1999 zwei EG-Richtlinien eingeführt, die den Einsatz von Bestrahlung für bestimmte Lebensmittel erlauben. Darin ist unter anderem die Bestrahlungs-Höchstdosis von zehn Kilogray (kGy) bestimmt sowie eine Positivliste für Lebensmitteln festgelegt, bei denen die Bestrahlung erlaubt ist. Diese Liste enthält bislang nur Kräuter und Gewürze. Voraussetzung für die Aufnahme eines Lebensmittels ist eine positive Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU (Scientific Committee on Food, SCF). Zugestimmt hat das Gremium bereits der Bestrahlung weiterer Produkte: frischem Obst, Gemüse, Getreide, stärkehaltigen Knollen, Gewürzen und Kräutern, Fischen, Schalentieren, Frischfleisch, Geflügel, Rohmilch-Camembert, Froschschenkeln, Gummi Arabikum, Kasein/Kaseinaten; Eiweiß, Getreideflocken, Reismehl und Blutprodukten.
Solange sich die Mitglieder des Europaparlamentes indessen nicht auf eine einheitliche Erweiterung einigen können, gelten nationale Bestimmungen. So werden etwa belgische, italienische und britische Kartoffeln oder Zwiebeln bereits bestrahlt. Auch in den Niederlanden können verschiedene Lebensmittel, wie Hühnerfleisch, Garnelen oder auch Trockenobst behandelt sein. Am weitesten verbreitet ist diese Methode aber in Frankreich, hier dürfen sogar die berühmten Froschschenkel mit Strahlen konserviert werden.
In Deutschland wurde bislang nur die Behandlung von Kräutern und Gewürzen mit der im Dezember 2000 in Kraft getretenen Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung zugelassen. Damit ist die EU Vorschrift in nationales Recht umgesetzt, auch hier gilt eine maximale Dosis von 10 kGy. Werden Lebensmittel mit größeren Strahlenmengen behandelt, kommt es zu unangenehmen Veränderungen in Geschmack, Geruch und Konsistenz.
Bestrahlte Lebensmittel und bestrahlte Zutaten in Lebensmitteln müssen- auch aus Gründen der Transparenz für den Verbraucher – auf dem Etikett den Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" tragen.