Kinderlebensmittel sind umstritten, weil sie häufig stark überzuckert und zudem mit zusätzlichen Vitaminen angereichert sind, die in vielen Fällen der Gesundheit eher schaden als nützen. Zudem sind sie meist sehr teuer, was sie vor allem für die Hersteller attraktiv macht. Kinder sind eine beliebte Zielgruppe, und beim Einkauf haben sie häufig das Sagen. Kinderlebensmittel richten sich deshalb durch ihre Aufmachung (meist farbenfroh) und Größe (meist kleine Portionspackungen) speziell an die Kids. Das Angebot umfasst unter anderem
Milcherzeugnisse (z.B. Fruchtjoghurt, Milchmischgetränke, Frischkäse- und Quarkzubereitungen), Brotbelag (z.B.
Nuss-Nougat-Creme, Schokoladencreme),
Wurst,
Süßigkeiten (z.B. Milchschnitte,
Müsliriegel, Nussriegel, Schokoriegel,
Schokolade, Vitaminbonbons),
Cerealien (z.B. Smacks, Pops, Knusperflocken), Gebäck (z.B. Kekse, Zwieback), Getränke (z.B. kalziumangereicherte
Säfte, Multivitaminsäfte,
Limonaden) und Fertiggerichte (z.B. Nudelsuppen, Juniormenüs). Da der Begriff nicht verbindlich definiert ist, existieren auch keine speziellen Richtlinien, welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen. Kinderlebensmittel bieten deshalb in Bezug auf Zutaten oder Nährstoffgehalt im Allgemeinen keinerlei Vorteile gegenüber herkömmlichen Lebensmitteln, sondern sind eher als Marketingmaßnahme zu sehen. Daneben ist der Anteil an Zusatzstoffen (insbesondere
Aroma und
Farbstoffe) bei Kinderlebensmitteln häufig höher als in vergleichbaren konventionellen. Um Geschmack und Haltbarkeit zu verbessern, enthalten manche Kinderprodukte darüber hinaus
Alkohol (als technischen Hilfsstoff, der nicht in der
Zutatenliste aufgeführt sein muss). Da bislang eine gesetzliche Definition von »Kinderlebensmitteln« fehlt, existieren im Gegensatz zu Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und
Beikost (siehe auch
Gläschenkost,
Muttermilchersatzprodukte) in der Regel keine verbindlichen Qualitätskriterien, beispielsweise im Hinblick auf Rückstände oder Schadstoffe sowie zulässige
Zusatzstoffe. Werden die Lebensmittel jedoch konkret für eine bestimmte Altersgruppe empfohlen (z.B.: ab 15. Lebensmonat) und auch für einen bestimmten Zweck (z.B. als Komplettmahlzeit), müssen die Produkte die Vorgaben der Diätverordnung erfüllen. Sie schreibt unter anderem einen bestimmten Gehalt an Salz in den Speisen vor, die Produkte müssen praktisch frei von Schadstoffen sein und einen geringen Nitratgehalt aufweisen. Die Vorgaben der Diätverordnung müssen neben Babykost auch die Produkte der Babykostanbieter für Kinder ab 1 bis zu 4 Jahren erfüllen.