Säfte, vor allem in kleinen Tetrapacks mit Strohhalm, sind bei Kindern sehr beliebt. Gesund sind sie nicht unbedingt, denn sie enthalten Fruchtzucker (Fruktose) und können deshalb dick machen, die Nieren schädigen, sogar zu Leberverfettung führen. Große Mengen an Fruchtzucker können auch zu Unverträglichkeiten führen. Unterschieden werden verschiedene Getränke mit unterschiedlichem Frucht- und Zuckergehalt. Fruchtsaft besteht zu 100 Prozent aus gepresstem
Obst und darf weder
Konservierungstoffe oder
Farbstoffe noch sonstige chemische Zusätze enthalten. Auf Basis einer EU-Richtlinie von 2012 darf Säften aus Konzentraten allerdings Aroma zugesetzt werden - zumindest wenn es aus derselben Fruchtart gewonnen wurde. Fruchtsäfte werden mittels einer
Pasteurisation haltbar gemacht. Während Direktsäfte direkt aus der frischen Frucht gewonnen werden, bestehen Säfte aus Konzentraten aus gepresstem Saft, dem gleich nach den Pressen 50 bis 80 Prozent des natürlichen Fruchtwassers entzogen wurde. Das Konzentrat wird für den Transport tiefgefroren und erst beim Abfüllen wieder aufgetaut und mit Wasser auf die ursprüngliche Stärke rückverdünnt. Bei Fruchtsaftkonzentraten ist es erlaubt, einen eventuellen Verlust des Fruchtzuckers durch einen Zusatz von Haushaltszucker bis zu 15 Gramm pro Liter auszugleichen, ohne dass dies angegeben werden muss. Aber auch Direktsäfte enthalten
Zucker. Er wird dem Saft zwar nicht zugesetzt, sondern stammt aus den verarbeiteten Früchten. Doch Zucker ist Zucker und macht auch Säfte zu einem kalorienreichen Lebensmittel.
Ein Fruchtnektar besitzt je nach Fruchtart mindestens 25 bis 50 Prozent Fruchtanteil. Nektare stellen eine Mischung aus Fruchtsaft und/oder Fruchtmark, Wasser und Zucker dar. Der Fruchtanteil muss auf dem Etikett deklariert sein. Ebenso wie die Säfte enthalten Nektare keine Konservierungs-, Farbstoffe oder sonstige chemische Zusätze.
Fruchtsaftgetränke gehören lebensmittelrechtlich gesehen zu den Erfrischungsgetränken (wie beispielsweise auch die
Limonaden) und nicht zu den Säften. Sie enthalten Trinkwasser,
Mineralwasser oder Tafelwasser sowie Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark und/oder Fruchtmarkkonzentrat. Der Fruchtsaftgehalt ist geringer als die vorgeschriebene Menge für Nektare und variiert je nach Frucht. So enthalten Fruchtsaftgetränke aus Kernobst oder Traubensäften einen Saftanteil von mindestens 30 Prozent, ein Zitrussaftgetränk von mindestens 6 Prozent und ein Saftgetränk aus anderen Früchten von mindestens 10 Prozent. Wie auch beim Nektar muss der Fruchtanteil des Fruchtsaftgetränks auf dem Etikett angegeben sein.
Säfte sind reich an
Kohlenhydraten und deshalb auch an
Kalorien. Daneben enthalten sie weitere Inhaltsstoffe des Obstes (z.B. Vitamine,
Mineralstoffe und
sekundäre Pflanzenstoffe). Unverdünnt sind sie wegen ihres Kaloriengehalts als durstlöschendes Getränk nur bedingt zu empfehlen. Für Kinder (und Erwachsene) empfehlen Experten den Zusatz von Wasser (z.B. Apfelschorle). Nektare wie auch Fruchtsaftgetränke besitzen nur einen geringen oder gar keinen ernährungsphysiologischen Wert und sind daher unter diesem Gesichtspunkt ebenso verzichtbar wie Limonaden.