Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die Qualitätsanforderungen sind deshalb besonders hoch. Dabei sind auch Grenzwerte für den Gehalt an Schadstoffen (
Schwermetalle), Rückständen (beispielsweise
Pestizide) sowie die Keimgehalte festgelegt. Danach darf Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten. Es muss frei von gesundheitsschädlichen Keimen, klar, kühl, geruch- und farblos sowie geschmacklich einwandfrei sein. Im Bedarfsfall ? also bei hoher Keimbelastung ? darf Chlor zur Desinfektion zugesetzt werden. Das Trinkwasser muss auch zum Gebrauch für den Menschen, das heißt zur Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Reinigung der dazu benötigten Gegenstände und zur Körperpflege, geeignet sein. In vielen Gegenden stellt der hohe Gehalt des Trinkwassers an
Nitrat ein Problem für Säuglinge dar. Zulässig ist ein Gehalt von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Der Nitratgehalt des Wassers kann (wie auch die Wasserhärte) bei den örtlichen Versorgungseinreichtungen erfragt werden. Bei hohen Gehalten empfiehlt es sich, für die Zubereitung von Säuglingsnahrung auf
Mineralwasser auszuweichen. Mineralwasser, das den Zusatz »geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung« trägt, darf nicht mehr als 10 Milligramm Nitrat pro Liter enthalten. Jenseits des Säuglingsalters aber ist Leitungswasser der ideale Durstlöscher für Kinder.