Quellwasser
Quellwasser kann, muss aber keine Kohlensäure enthalten. Es braucht zudem keine amtliche Anerkennung. Wie natürliches Mineralwasser muss es unterirdischer Herkunft sein, allerdings muss der Ursprung der Quelle nicht in vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen liegen. Auch Quellwasser kann mit Kohlensäure versetzt, enteisent oder entschwefelt sein. Auf dem Etikett sind Hinweise auf eine bestimmte geographische Herkunft und Begriffe wie »Sprudel«, »Brunnen« oder »Quelle« verboten.